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- Wir suchten Mitarbeiter
- Was lag näher ? ... Eine Anzeige in der BZ.
- Es stellten sich ca. 10 Leute vor.
- Von den 10 Leuten kannten (man glaubt es kaum) ,
zwei den Unterschied zwischen "brutto" und
"netto".
- Also entschieden wir uns für einen der beiden, der mit "brutto" und
"netto"
etwas anfangen konnte.
- Herrn Uwe F.
- Erster Arbeitstag war also der 3.03.2003
- Vom 3.03.2003 bis 13.03.2003 haben wir diesen Menschen täglich
gebeten, seine Arbeitspapiere mitzubringen.
- Ohne Erfolg. Im Gegenteil, wir wurden von ihm aufgefordert, ihn doch
wenigstens im März "schwarz" zu beschäftigen.
- Sein Grund, seine Meinung :
- 1) Ihn für 15 Tage anzumelden lohnt sich nicht.
- 2) Dadurch würde er Arbeitslosen-Geld verlieren.
- Da wir noch NIE ( über 30 Jahre ) "Schwarzarbeit" akzeptiert haben,
wurde dies natürlich verweigert.
- Wir denken :
1. Allen anderen Mitarbeitern gegenüber ist das sehr unfair.
2. Ist SCHWARZARBEIT so ziemlich das letzte.
3. Auch wenn es nicht gefällt, wir müssen uns alle an die Vorgaben
des Gesetzgebers halten.
- Da also in unseren Augen, durch Verschulden des Arbeitnehmers,
kein
Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, weil:
1. Papiere wurden nicht abgegeben.
2. Wir weder in der Innung sind, noch haben wir über 5 Mitarbeiter.
haben wir ihm ( nach 10 Aufforderungen - seine Papiere abzugeben )
am 13.03.2003 fristlos gekündigt.
Und, oh Wunder, 6 Stunden später waren die Arbeitspapiere da.
- Für uns "zu spät".
Denn mit seinen Verhalten hat dieser Mann gezeigt, dass er nicht
glaubwürdig ist, ein Vertrauen nicht aufgebaut werden kann.
Also könnte nie ein vernünftiges Arbeitsverhältnis zustande kommen.
- Er wurde also abgerechnet und, .........
sein Weg führte vom KLO direkt zum Arbeitsgericht.
DAS ARBEITSGERICHT,
bestehend aus einer kleinen , unscheinbaren
(wahrscheinlich nicht ausgefüllten) Richterin, die
augenscheinlich viel lieber auf einem großen Stuhl im in Moabit sitzen
würde, oder in der Kantine gesessen
hätte um Kaffee zu trinken )
faselt etwas von Vergleich.
Ein Vergleich zwischen einem Arbeitnehmer, der "schwarz" arbeiten möchte,
und uns.
Ein Vergleich also auch von Dir, Deinem Freund, alle die, die für die
Gemeinschaft etwas tun, die "SCHWARZARBEIT" ablehnen und immer abgelehnt
haben mit einem Kollegen,
der das DOPPELTE von Dir verdient.
Der Vergleich:
Wir zahlen 200 € zusätzlich (zu der erstellten Abrechnung)
weil wir uns nicht an die Kündigungszeit gehalten haben.
Wie, Frau Richterin, soll man sich verhalten, wenn der AN
die Papiere nicht beibringt ?
Wenn er SCHWARZARBEIT anbietet. Wie ?
Vergleich ? warum Vergleich ?
Wir haben .....
keine Kündigungszeit gesehen, weil ...
(durch Verschulden des Mitarbeiters)
nie ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist ?
Weil ein eventueller Mitarbeiter, seinen eventuellen Arbeitgeber nötigen
wollte
ihn ohne Papiere arbeiten zu lassen ?
(Wir sehen dort
eine Aufforderung zur SCHWARZARBEIT )
....
was mit Sicherheit eine Straftat ist.)
Unsere Bemühungen dies zu erklären,.....
hatte zur Folge, dass diese Richterin klar sagte:
Wenn Sie hier nicht zustimmen, haben Sie "SCHLECHTE KARTEN" !
Also nicht nur:
MEHRFACHES ANGEBOT DER SCHWARZARBEIT,
SONDERN ZUSÄTZLICH AUCH NOCH
( von mir jedenfalls so empfunden)
ERPRESSUNG
VON SEITEN DES
Vertreters des GESETZES.
Das nennt man hier in Deutschland Gerechtigkeit.
Toll, einfach nur TOLL !
So, liebes Arbeitsamt, wie nennen Sie das ?
Ist es in Ihren (besser: in den Augen ihrer Behörde) nicht eine Straftat ?
Ist es nicht eine Aufforderung zur Straftat ?
Ist es nicht eine Belohnung für jeden Schwarzarbeiter ?
Der Gesetzgeber sagt :
§99 Pflichten des Beschäftigten:
der Beschäftigte hat seinen Sozialversicherungsausweis bei Beginn
der Beschäftigung vorzulegen. Kann der Beschäftigte seinen
Sozialversicherungsausweis nicht vorlegen, hat er dies UNVERZÜGLICH
nachzuholen. Hätten wir diesen Typen
weiterhin beschäftigt, Sie hätten eine Kontrolle
durchgeführt,...... wären wir die Nasenbohrer gewesen.
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Laden Sie vor
dem ersten
Arbeitstag
Ihren neuen
Mitarbeiter
zum Kaffe
trinken ein,
verwöhnen
Sie ihn, stellen
Sie ihn unter
Alkohol,
versuchen
Sie an den
Wohnungs-
schlüssel zu
kommen.
Nutzen Sie
danach die
Chance, in
seine Wohnung
einzudringen.
Entwenden
Sie seine
Arbeitspapiere.
Nur so können
Sie sicher sein,
dass Ihnen
keiner an die
Wade pinkelt.
Lenken Sie
Ihren
Mitarbeiter ab.
Wenn er merkt,
dass er korrekt
abgerechnet
wurde,
bekommen Sie
seine
KRANK -
MELDUNG !
und die wird
noch teurer.
Gehen Sie als
Arbeitgeber
nie zum
Arbeitsgericht.
Es ist Ihre
Zeit, Ihr Geld !
Klatschen Sie
dieser Art von
Mitarbeitern
"EINE"
1. Es ist billiger.
2. Sie nehmen
ihm
(mit einem
blauen Auge)
die Möglichkeit
"SCHWARZ" zu
arbeiten.
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